TSV Sparrieshoop von 1951 e.V.

 

Startseite Sonntag, 05. September 2010
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Beiträge
Beitragssätze
Erwachsene:
1. Kind:
Jedes weitere Kind (Geschwister):
Familienbeitrag (2 Erw. aktiv + Kind/er):
Passive:

12,00 €/Monat
6,00 €/Monat
4,50 €/Monat
25,00 €/Monat
4,50 €/Monat

 

Bankverbindungen
Sparkasse Südholstein
Bankleitzahl: 230 510 30
Kontonr.: 6 506 885

 

Die Beiträge sind halbjährlich zum 15.03 und 15.09. eines Jahres fällig.

Der TSV arbeitet mit einem eigenen Computerprogramm. Wir können wirtschaftlich dann am besten arbeiten, wenn Sie sich als zahlendes Mitglied für den Lasteneinzug entscheiden. Daher bitten wir Sie, die beiligende Einzugsermächtigung auszufüllen und unterschrieben an uns zurückzusenden. Dieses Verfahren erspart Ihnen und uns Arbeits- und Wegezeit, sowie eine ständige Terminüberwachung.

Der Vorstand

 

Auszug aus der Vereinssatzung

§1

Sitz, Name und Vereinsfarbe
  (1) Der Verein führt den Namen "Turn- und Sportverein Sparrieshoop von 1951 e.V." und ist in das Vereinsregister des Amtsgericht Elmshorn eingetragen.
  (4) Die Farben des Vereins sind schwarz-weiß.
   

§2

Zweck des Vereins
  (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Zwecks des Vereins ist die Förderung des Sports.
  (2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
   

§8

Mitgliedschaft
  (3) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Abgabe der Eintrittserklärung. Bei Aufnahme von Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
  (4) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tot, freiwilligen Austritt und durch Ausschluss. Der Austritt ist dem Vorstand des TSV schriftlich zu erklären. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum 30.06. und 31.12. des Jahres. Mit Abgabe der Austrittserklärung erlöschen alle Rechte, die Forderungen des Vereins bleiben jedoch bestehen.

§10

Beiträge
  Die laufenden Beiträge sind halbjährlich zu zahlen. Für einen Teilmonat ist der volle Betrag zu entrichten. Die Beiträge werden am 15.03. für das 1. Halbjahr und am 15.09. für das 2. Halbjahr eines Jahres eingezogen.
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